Verteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter
Während bislang die sich stetig verteuernde CO2-Steuer ein Teil der Brennstoffkosten und damit der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten waren, ordnet der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2023 die anteilige Tragung dieser Kosten durch den Vermieter an.
Für Nichtwohngebäude fehlt es noch an einer individuellen Methodik zur abgestuften Kostentragung durch den Vermieter, bei Wohngebäuden wird der Kostenanteil des Vermieters unter Einordnung der Immobilie in eine Verbrauchstabelle ermittelt. Dabei wird dem Eigentümer vorgegaukelt, er könne durch bauliche Maßnahmen an der Immobilie seinen Kostenanteil verringern. Tatsächlich ist sein Anteil jedoch ausschließlich abhängig vom Verbrauch der Nutzer der Immobilie.
Sichere Anleitung zur Ermittlung und Aufteilung der CO2-Kosten
Der Ratgeber liefert eine genaue Beschreibung und sichere Anleitung zur Ermittlung und Aufteilung der CO2-Kosten in einem Mietvertragsverhältnis. Dabei werden anhand von über 35 Beispielen sowohl die vom Vermieter vorzunehmenden Prüfungsschritte bei der Einstellung in die jährliche Heizkostenabrechnung als auch die zu berücksichtigenden Umstände im Falle der Geltendmachung des CO2– Kosten-Erstattungsbetrages durch den Mieter dargestellt. Die CO2-Kostenerstattung des Vermieters an den Mieter stellt einen Baustein der von der Bundesregierung vereinbarten Teilwarmmiete dar und nimmt Abschied vom ausschließlichen Verursacherprinzip. Eine effektive Energieeinsparung und damit erfolgreicher Klimaschutz sind auf diese Weise nicht zu erreichen.
Autor
Dr. Carsten Brückner