Wie können Eigentümer ein Mietverhältnis kündigen wenn der Mieter nicht zahlt?
Die Überschuldung privater Haushalte ist im Jahr 2016 erneut und zum dritten Mal in Folge angestiegen. Trotz des vorherrschenden wirtschaftlichen Aufschwungs zeigt sich folglich eine weiter zunehmende negative – und bedenkliche – Entwicklung. Insgesamt ist jeder fünfte Deutsche, insgesamt 16,1 Millionen Bundesbürger, nach Angaben des Statistischen Bundesamts von Armut bedroht.
Für die Wohnungswirtschaft führen diese Prozesse dazu, dass mit kontinuierlichen Mietausfällen gerechnet werden muss. Umso drängender zeigen sich Fragen der Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs, um weiteren und immer höher werdenden Forderungsausfällen vorzubeugen.
Hier geht es vor allem um außenstehende Mietforderungen, Betriebskostenforderungen, Kautionen u. a. Die Broschüre vermittelt das nötige Rüstzeug, um solche Entwicklungen in der Wohnungs- und in der Gewerbemiete zu stoppen. Besondere Aufmerksamkeit wird Sozialhilfe- und Insolvenzfällen gewidmet.
Der Verfasser hat besonderes Schwergewicht auf die Darstellung der einschlägigen und aktuellen Rechtsprechung gelegt. Die Broschüre richtet sich an alle rechtsberatenden Berufe, die Justiz, aber vor allem an den privaten Hauseigentümer und Vermieter.
Autor
Dr. Hans Reinold Horst, Rechtsanwalt, Fachautor und Dozent, gehört seit vielen Jahren mit zu den bekanntesten Miet- und Immobilienrechtsexperten in Deutschland.