Streitfall „Schönheitsreparaturen“ – welche Renovierungsvereinbarungen noch Bestand haben
Weil das Zeit, Mühe und Geld kostet, ist die Durchführung von Renovierungsarbeiten bei Vertragsende besonders streitig. Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof viele Vertragsklauseln „gekippt“ hat. Renovierungsvereinbarungen, die früher akzeptiert wurden, sind heute „Geschichte“.
Mit diesem Ratgeber können Sie:
- beurteilen, ob und mit welchem Inhalt Renovierungsklauseln (Schönheitsreparaturklauseln) als Anspruchsgrundlage heute noch wirksam sind,
- Ansprüche auf Durchführung von Renovierungen während des Vertragsverhältnisses und besonders zum Vertragsende erkennen und durchsetzen,
- Gegenforderungen zum Beispiel auf Kostenersatz im Falle durchgeführter Renovierungsarbeiten trotz Unwirksamkeit einer vertraglichen Klausel oder sonstigen Vereinbarung abwehren oder zumindest in der Höhe mindern.
Fragen aus der Praxis
Ein eigener Abschnitt ist den in der Praxis häufig vorkommenden Fragen zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung einer Rücknahme vermieteter Räume bei Vertragsende gewidmet. Hier geht es insbesondere um Raucherwohnungen und um sonstige Fragen des Schadenersatzes, aber auch um die Erfüllung von Reinigungspflichten und allgemein um den geschuldeten Zustand des Mietobjekts bei Vertragsende. Zahlreiche Beispielfälle runden die Darstellung ab und vertiefen das Verständnis des angebotenen Stoffes.
Die Broschüre ist für Vermieter und Sachbearbeiter in Wohnungsunternehmen, für Mieter und für alle rechtsberatenden Berufe konzipiert.
Autor
RA Dr. Hans-Reinold Horst