Mietspiegel für Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch
Grundlage zur Berechnung der ortsüblichen Miete
Die Tabellen, sog. einfache Mietspiegel, sind Orientierungshilfen nach § 558 ff. BGB, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten sollen, im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe für nicht preisgebundene Wohnungen zu vereinbaren.
Um bei einer freifinanzierten Wohnung zu einer Mieterhöhung zu gelangen, sieht das Gesetz einen präzise vorgezeigten Weg vor:
In Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch ist die Begründung für eine solche Mieterhöhung der jeweilige Mietspiegel, der von Haus und Grund Düsseldorf gemeinsam mit dem Mieterverein Düsseldorf sowie mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. (für Meerbusch) erstellt wurde.
In die zugrunde liegenden Erhebungen sind nicht die Mieten für Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern eingeflossen.
Die Tabellenwerte sind Grundlage für die Berechnung der Netto-Mieten bei Überlassung leeren Wohnraumes einschlich aller Kosten außer den Betriebskosten im Sinne der §§ 1 und 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV); ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für Schönheitsreparaturen.